Deshalb sollte man vergleichen:
Gesamtkosten eines eigenen Mitarbeiters für das deutsche Unternehmen
mit Gesamtkosten einer externen Mannschaft für ein konkretes Projekt.
Das bedeutet:
Selbst ein Mitarbeiter zum gesetzlichen Mindestlohn kostet den deutschen Arbeitgeber bereits rund 16,84 € je bezahlter Arbeitsstunde.
Deshalb gilt:
13,90 € pro Stunde sind die gesetzliche Lohnuntergrenze des Arbeitnehmers – nicht die tatsächlichen Personalkosten eines deutschen Bauunternehmens.