wer sein Arbeitgeber ist, wohin er entsandt wird, welche Arbeiten er ausführt, wie hoch seine Vergütung ist, wie die Unterkunft organisiert wird und welche Dokumente für die Arbeit in Deutschland ausgestellt wurden.
„Den Stundenlohn besprechen wir vor Ort.“
„Den Vertrag machen wir später.“
„Fahren Sie erst nach Deutschland, die Dokumente klären wir danach.“
Die A1-Bescheinigung bestätigt das anzuwendende Sozialversicherungssystem. Sie ersetzt keine Visa-, Aufenthalts- oder sonstigen migrationsrechtlichen Anforderungen, die für einen bestimmten Arbeitnehmer gelten können.
„Ich habe eine polnische Aufenthaltskarte. Darf ich damit in Deutschland arbeiten?“
Verputzer für Innenarbeiten
Prüm, Deutschland
Vergütung: 15 € netto/Stunde
Arbeitsbeginn: so schnell wie möglich
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