Fachwissen für Arbeitgeber

Was kostet eine Baukolonne in Deutschland 2026? Direktanstellung oder Subunternehmer aus Polen – was ist wirtschaftlicher?

Kosten einer Baukolonne in Deutschland 2026

Kurzantwort

Auf den ersten Blick erscheint es günstiger, Bauarbeiter direkt in Deutschland einzustellen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei einer regulären 40-Stunden-Woche entspricht das rund 2.409 € brutto pro Monat für einen Mitarbeiter.

Das Bruttogehalt ist jedoch nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Allein unter Berücksichtigung der wichtigsten Sozialversicherungsbeiträge kostet ein Mitarbeiter mit Mindestlohn ein deutsches Unternehmen bereits rund 2.919 € pro Monat beziehungsweise etwa 16,84 € je bezahlter Arbeitsstunde. Die gesetzliche Unfallversicherung und weitere mögliche Arbeitgeberkosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Bei qualifizierten Baukräften liegen die Kosten deutlich höher. Nach den offiziellen Daten der Bundesagentur für Arbeit beträgt das Medianentgelt beispielsweise rund:

  • 3.111 € brutto pro Monat für Helfer im Hochbau;
  • 3.894 € brutto pro Monat für qualifizierte Fachkräfte im Bereich Maurerarbeiten;
  • 3.935 € brutto pro Monat für Bauelektriker.

Nach Arbeitgeberbeiträgen, bezahltem Urlaub und weiteren Kosten kann eine qualifizierte eigene Fachkraft das Unternehmen damit bereits rund 25–30 € oder mehr je produktiver Arbeitsstunde kosten – noch ohne Recruiting, Personalverwaltung, Krankheitstage, Arbeitskleidung, Werkzeuge oder Leerlauf zwischen zwei Projekten.

Bei zeitlich begrenzten Projekten kann deshalb die Zusammenarbeit mit einem polnischen Subunternehmer wirtschaftlich interessanter sein. Das deutsche Unternehmen erhält die benötigte Mannschaft für einen definierten Zeitraum, ohne den eigenen Personalbestand dauerhaft erhöhen zu müssen.

Unterkunft und Transport sollten dabei separat betrachtet werden, da diese Kosten von den Bedingungen des jeweiligen Projekts abhängen.

Inhaltsverzeichnis

Warum das Gehalt nicht den tatsächlichen Mitarbeiterkosten entspricht

Beim Vergleich zwischen einer Direktanstellung und einer externen Baukolonne wird häufig ein entscheidender Fehler gemacht:

Das Bruttogehalt eines Mitarbeiters wird mit dem vollständigen Preis eines Subunternehmers verglichen.

Das ist kein fairer Vergleich.

Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise 18 oder 20 € brutto pro Stunde erhält, kostet er seinen Arbeitgeber nicht nur 18 oder 20 €.

Bei einer Direktanstellung übernimmt das deutsche Unternehmen zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Lohnabrechnung und Personalverwaltung, bezahlten Urlaub sowie weitere gesetzliche und betriebliche Kosten.

Hinzu kommt ein weiterer wirtschaftlicher Faktor: Der Mitarbeiter bleibt auch dann Beschäftigter des Unternehmens, wenn das konkrete Bauprojekt bereits abgeschlossen ist.
Deshalb sollte man vergleichen:
Gesamtkosten eines eigenen Mitarbeiters für das deutsche Unternehmen
mit Gesamtkosten einer externen Mannschaft für ein konkretes Projekt.
Erst dieser Vergleich zeigt, welche Lösung für ein Unternehmen tatsächlich wirtschaftlicher ist.
Was kostet ein Bauarbeiter in Deutschland

Was kostet ein Mitarbeiter zum gesetzlichen Mindestlohn?

Nehmen wir zunächst den niedrigsten möglichen Ausgangswert.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland: 13,90 € brutto pro Stunde

Bei einem regulären Arbeitszeitmodell: 8 Stunden × 5 Tage = 40 Stunden pro Woche

ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von: 40 × 52 ÷ 12 = rund 173,3 Stunden pro Monat.

Das monatliche Bruttogehalt beträgt damit: 173,3 × 13,90 € = rund 2.409 € brutto pro Monat.

Das deutsche Unternehmen zahlt jedoch zusätzlich seinen Anteil zur Sozialversicherung.

2026 liegt der Arbeitgeberanteil bei den wichtigsten Sozialversicherungszweigen im vereinfachten Durchschnitt bei rund 21,15 % des Bruttogehalts:

  • Rentenversicherung – 9,30 %;
  • Krankenversicherung – 7,30 %;
  • durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung – 1,45 %;
  • Arbeitslosenversicherung – 1,30 %;
  • Pflegeversicherung – 1,80 %.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in dieser Berechnung noch nicht enthalten.

Damit ergibt sich: 2.409 € × 1,2115 ≈ 2.919 € pro Monat.
Das bedeutet:
Selbst ein Mitarbeiter zum gesetzlichen Mindestlohn kostet den deutschen Arbeitgeber bereits rund 16,84 € je bezahlter Arbeitsstunde.
Und damit ist die Gesamtkalkulation noch nicht abgeschlossen.

Mindestlohn ist nicht der tatsächliche Marktlohn einer qualifizierten Baufachkraft

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine sinnvolle Untergrenze für die Kalkulation. Für ein Bauunternehmen ist jedoch der tatsächliche Arbeitsmarkt wesentlich relevanter.

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht im Entgeltatlas offizielle Daten zu den tatsächlich erzielten Entgelten von Beschäftigten in Deutschland.

Die aktuellen Medianentgelte liegen unter anderem bei:
Berufsgruppe
Medianentgelt brutto
Helfer im Hochbau
3.111 € pro Monat
Qualifizierte Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten
3.894 € pro Monat
Bauelektriker
3.935 € pro Monat
Die Daten stammen aus dem offiziellen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und nicht aus Preislisten von Personalagenturen.

Für eine qualifizierte Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten ergibt sich beispielsweise:

3.894 € ÷ 173,3 Stunden ≈ 22,47 € brutto pro Stunde.

Bei einem Bauelektriker:

3.935 € ÷ 173,3 Stunden ≈ 22,70 € brutto pro Stunde.

In der Praxis kann ein deutsches Unternehmen qualifizierte Baukräfte also häufig nicht zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € einstellen. Je nach Tätigkeit, Qualifikation und Region werden am deutschen Arbeitsmarkt vielmehr Löhne von etwa 18–23 € brutto pro Stunde oder mehr verlangt.

Und auf diesen Lohn kommen anschließend noch die Arbeitgeberkosten hinzu.
Löhne von Bauarbeitern in Deutschland 2026

Was kostet eine qualifizierte Baufachkraft den deutschen Arbeitgeber tatsächlich?

Zu den genannten Bruttogehältern müssen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung hinzugerechnet werden.

Bei einer vereinfachten Berechnung mit rund 21,15 % Arbeitgeberanteil ergibt sich:
Mitarbeiter
Medianentgelt brutto
Gehalt inklusive wichtiger Arbeitgeberbeiträge
Mitarbeiter zum gesetzlichen Mindestlohn
2.409 €
≈ 2.919 €
Helfer im Hochbau
3.111 €
≈ 3.769 €
Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten
3.894 €
≈ 4.718 €
Bauelektriker
3.935 €
≈ 4.767 €
Für eine qualifizierte Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten bedeutet das: 3.894 € × 1,2115 ≈ 4.718 € pro Monat.

Bei durchschnittlich 173,3 Stunden: rund 27,22 € Arbeitgeberkosten je bezahlter Arbeitsstunde.

Bei einem Bauelektriker: 3.935 € × 1,2115 ≈ 4.767 € pro Monat

beziehungsweise: rund 27,50 € je bezahlter Arbeitsstunde.

Auch diese Beträge bilden jedoch noch nicht die vollständigen Kosten eines Mitarbeiters für das Unternehmen ab.

Arbeitgeber bezahlen nicht nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden

Ein eigener Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub vier Wochen pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 bezahlten Arbeitstagen.

Bei einer regulären 40-Stunden-Woche ergibt sich: 40 Stunden × 52 Wochen = 2.080 bezahlte Stunden pro Jahr.

Der Mindesturlaub entspricht: 20 Tage × 8 Stunden = 160 Stunden.

Damit verbleiben – selbst wenn Krankheitstage, Feiertage und andere Fehlzeiten vollständig außer Betracht bleiben – höchstens: 1.920 potenziell produktive Arbeitsstunden pro Jahr.

Verteilt man die jährlichen Arbeitgeberkosten nur auf diese produktiven Stunden, steigt der tatsächliche Stundenaufwand:
Mitarbeiter
Kosten je bezahlter Stunde
Kosten je produktiver Stunde nach Berücksichtigung des Mindesturlaubs
Mitarbeiter zum Mindestlohn
16,84 €
≈ 18,24 €
Helfer im Hochbau
21,74 €
≈ 23,56 €
Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten
27,22 €
≈ 29,48 €
Bauelektriker
27,50 €
≈ 29,80 €
Und auch hierbei sind noch nicht berücksichtigt:

  • bezahlte Feiertage;
  • Krankheitstage;
  • gesetzliche Unfallversicherung;
  • Recruitingkosten;
  • Lohnabrechnung;
  • Personalverwaltung;
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter;
  • Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung;
  • Weiterbildung;
  • Werkzeuge und Ausstattung;
  • Arbeitszeit von Führungskräften für Auswahl und Einarbeitung;
  • mögliche Leerlaufzeiten zwischen Projekten.

Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen.

Deshalb können die tatsächlichen Kosten einer qualifizierten Baufachkraft für ein deutsches Unternehmen schnell über 30 € je produktiver Arbeitsstunde liegen.

Genau diese Kosten sollten mit dem Preis eines Subunternehmers verglichen werden – nicht nur das Bruttogehalt des Arbeiters.
Kosten für die Einstellung von Bauarbeitern in Deutschland

Was ändert sich bei einem Subunternehmer aus Polen?

Bei einem korrekt ausgestalteten Subunternehmermodell stellt das deutsche Unternehmen nicht jedes einzelne Mitglied der Baukolonne selbst ein.

Stattdessen arbeitet es mit einem polnischen Unternehmen zusammen, das seine eigene Mannschaft für das vereinbarte Projekt einsetzt.

Arbeitgeber der Mitarbeiter bleibt das polnische Unternehmen.

Dieses übernimmt unter anderem:

  • Arbeitsverträge;
  • Lohnabrechnung;
  • Gehaltszahlungen;
  • Personalverwaltung;
  • Sozialversicherungsprozesse;
  • Vorbereitung der Entsendung;
  • Beantragung der A1-Bescheinigung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind;
  • organisatorische Betreuung der Mannschaft.

Bei ordnungsgemäßer Entsendung kann ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Entsendestaates unterliegen. Dies wird durch die A1-Bescheinigung bestätigt.

Wichtig ist gleichzeitig: Die in Deutschland geltenden zwingenden Arbeitsbedingungen und Mindestentgelte müssen eingehalten werden.

Mehr zu diesem Modell:
Werkvertrag, A1 und Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Wo kann das deutsche Unternehmen Kosten sparen?

Der wirtschaftliche Vorteil entsteht nicht ausschließlich durch einen niedrigeren Stundenpreis.

Entscheidend ist, dass ein deutsches Unternehmen für ein zeitlich begrenztes Projekt nicht zwangsläufig fünf, zehn oder zwanzig zusätzliche dauerhafte Arbeitsverhältnisse schaffen muss.

Bei einem Subunternehmermodell reduziert sich die interne Belastung insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Recruiting. Das Unternehmen muss nicht selbst zahlreiche Kandidaten suchen, vorauswählen und einstellen.
  • Lohnabrechnung und Personalverwaltung. Die Mitarbeiter werden nicht in die deutsche Lohnabrechnung als eigene Beschäftigte aufgenommen.
  • Sozialversicherung als eigener Arbeitgeber. Bei einem korrekt ausgestalteten Modell führt der deutsche Auftraggeber für die Mitarbeiter des Subunternehmers keine Sozialversicherungsbeiträge wie für eigenes Personal ab.
  • Personalersatz. Fällt ein Mitarbeiter aus oder eignet sich nicht für das Projekt, kann die Organisation eines Ersatzes im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit durch den Subunternehmer erfolgen.
  • Keine dauerhafte Erweiterung des Personalbestands. Nach Abschluss des Projekts bleiben die zusätzlichen fünf oder zehn Mitarbeiter nicht dauerhaft auf der Lohnliste des deutschen Auftraggebers.
  • Weniger Risiko bei schwankender Auslastung. Gerade im Baugewerbe kann der Personalbedarf je nach Anzahl und Phase der laufenden Projekte erheblich schwanken.

Das Subunternehmermodell ermöglicht es daher, einen Teil der dauerhaften Personalkosten in projektbezogene variable Kosten umzuwandeln.

Was kostet eine Baukolonne mit fünf Mitarbeitern bei Direktanstellung?

Nehmen wir als Beispiel fünf qualifizierte Fachkräfte im Bereich Maurerarbeiten.

Das Medianentgelt eines Mitarbeiters beträgt: 3.894 € brutto pro Monat.

Für fünf Mitarbeiter: 3.894 € × 5 = 19.470 € brutto pro Monat.

Nach Hinzurechnung der wichtigsten Arbeitgeberbeiträge: rund 23.588 € pro Monat.

Und dabei sind bezahlter Urlaub, Krankheitstage, Recruiting und verschiedene weitere Arbeitgeberkosten noch nicht vollständig berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung allein des gesetzlichen Mindesturlaubs haben wir für eine Fachkraft bereits rund:

29,48 € je potenziell produktiver Arbeitsstunde.

Bei fünf Mitarbeitern entsteht damit eine erhebliche monatliche Personalkostenbasis.

Genau mit dieser vollständigen wirtschaftlichen Belastung sollte ein Angebot eines Subunternehmers verglichen werden.

Nicht mit 13,90 € Mindestlohn.
Preis einer Baukolonne in Deutschland

Warum die Projektdauer die Kalkulation entscheidend verändert

Nehmen wir an, ein Unternehmen benötigt fünf qualifizierte Maurer für vier Monate.

Die grundlegenden monatlichen Arbeitgeberkosten aus unserem Beispiel betragen: rund 23.588 € pro Monat.

Für vier Monate: rund 94.352 €.

Nach vier Monaten endet jedoch nicht automatisch jedes Arbeitsverhältnis.

Wenn das nächste Bauprojekt erst einen Monat später beginnt, trägt das Unternehmen weiterhin die Personalkosten für seine Beschäftigten.

Ein zusätzlicher Monat bedeutet in unserem vereinfachten Beispiel: weitere rund 23.588 €.

Damit steigen die Kosten über fünf Monate bereits auf etwa: 117.940 €.

Und verschiedene zusätzliche Kosten sind darin weiterhin nicht vollständig enthalten.

Beim projektbezogenen Einsatz einer externen Mannschaft endet die Vergütung dagegen entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistung beziehungsweise Projektdauer.

Das deutsche Unternehmen muss anschließend keine Beschäftigung für fünf zusätzlich eingestellte Arbeitnehmer sicherstellen.

Genau hier liegt einer der wichtigsten wirtschaftlichen Vorteile einer projektbezogenen Zusammenarbeit.

Selbst wenn der einzelne Stundenpreis eines Subunternehmers nicht auf den ersten Blick wesentlich niedriger erscheint, können vermiedene Fixkosten und Leerlaufzeiten nach Projektende auf Jahresbasis einen erheblichen Unterschied ausmachen.

Was kostet ein Bauhelfer?

Bei weniger qualifizierten Tätigkeiten fällt der Unterschied naturgemäß kleiner aus.

Nach dem offiziellen Entgeltatlas liegt das Medianentgelt für einen Helfer im Hochbau bei rund: 3.111 € brutto pro Monat.

Nach Hinzurechnung der wichtigsten Arbeitgeberbeiträge: etwa 3.769 € pro Monat.

Berücksichtigt man allein den gesetzlichen Mindesturlaub, ergeben sich bereits: rund 23,56 € Kosten je potenziell produktiver Arbeitsstunde.

Auch bei einem Bauhelfer liegt die tatsächliche Mitarbeiterbelastung für den Arbeitgeber damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.
Deshalb gilt:

13,90 € pro Stunde sind die gesetzliche Lohnuntergrenze des Arbeitnehmers – nicht die tatsächlichen Personalkosten eines deutschen Bauunternehmens.

Wann ist ein Subunternehmer aus Polen besonders interessant?

Das Modell ist besonders interessant, wenn ein deutsches Unternehmen:

  • kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für eine Baustelle benötigt;
  • eine Mannschaft für einige Wochen oder Monate braucht;
  • Fachkräfte nur für eine bestimmte Bauphase benötigt;
  • mehrere Projekte gleichzeitig startet;
  • im eigenen regionalen Arbeitsmarkt nicht genügend Fachkräfte findet;
  • nach Abschluss des Projekts keine sichere Anschlussauslastung für zusätzliche Mitarbeiter hat;
  • gleichzeitig fünf, zehn oder zwanzig Fachkräfte benötigt.

Der zentrale wirtschaftliche Vorteil lässt sich einfach formulieren:

Das Unternehmen nutzt zusätzliche Arbeitskapazität genau in dem Zeitraum, in dem sie benötigt wird, anstatt den dauerhaften Personalbestand entsprechend zu erhöhen.
Kosten qualifizierter Bauarbeiter in Deutschland

Wann kann eigenes Personal wirtschaftlicher sein?

Ein Subunternehmer ist nicht automatisch in jeder Situation die günstigste Lösung.

Wenn ein Unternehmen:

  • dauerhaft dieselben Fachkräfte benötigt;
  • langfristig eine stabile Projektpipeline besitzt;
  • über eine leistungsfähige eigene Personalabteilung verfügt;
  • geeignete Mitarbeiter zuverlässig selbst rekrutieren kann;
  • eine langfristige Personalentwicklung plant,

kann die Direktanstellung auf längere Sicht wirtschaftlicher sein.

Anders sieht es bei zeitlich begrenztem Bedarf aus.

Fünf zusätzliche Mitarbeiter für mehrere Jahre:

Ein eigener Personalbestand kann sinnvoll sein.

Fünf zusätzliche Mitarbeiter für vier Monate:

Eine projektbezogene externe Mannschaft kann deutlich flexibler und wirtschaftlich attraktiver sein.

Was sollte ein Auftraggeber außer dem Preis prüfen?

Der niedrigste Preis sollte nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.

Vor dem Einsatz einer ausländischen Mannschaft auf einer Baustelle sollte unter anderem geprüft werden:

  • wer der offizielle Arbeitgeber der Mitarbeiter ist;
  • welches Vertragsmodell verwendet wird;
  • ob A1-Bescheinigungen vorliegen;
  • welche Meldungen in Deutschland erforderlich sind;
  • ob die Mitarbeiter über die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsrechte verfügen;
  • ob die Qualifikation den Anforderungen entspricht;
  • ob SOKA-BAU anwendbar ist;
  • ob eine Freistellungsbescheinigung erforderlich ist;
  • wie die Arbeitszeiten dokumentiert werden.

EuroProfi hat dazu einen separaten Leitfaden für Arbeitgeber erstellt:
Welche Unterlagen sollten vor dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer auf einer Baustelle in Deutschland geprüft werden?

Wenn das Subunternehmermodell zu Ihrem Projekt passt

Wenn Sie nach diesem Vergleich zu dem Ergebnis kommen, dass eine projektbezogene externe Mannschaft für Ihr Unternehmen sinnvoller ist als eine Erweiterung des eigenen Personalbestands, können Sie sich an EuroProfi wenden.

EuroProfi ist ein polnisches Unternehmen und organisiert qualifizierte Fachkräfte für Projekte deutscher Unternehmen.

Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit übernehmen wir unter anderem:

  • Auswahl qualifizierter Mitarbeiter passend zu den Anforderungen des Projekts;
  • Einsatzplanung zum vereinbarten Projektstart;
  • offizielle Beschäftigung der Mitarbeiter in Polen;
  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die Entsendung;
  • Lohnabrechnung und buchhalterische Begleitung;
  • laufende Personalbetreuung während des Projekts;
  • Unterstützung bei organisatorischen Fragen;
  • Ersatz eines Mitarbeiters, wenn dies erforderlich ist;
  • Anpassung beziehungsweise Erweiterung der Mannschaft bei verändertem Projektbedarf.

Für den deutschen Auftraggeber bedeutet das weniger interne Personal- und Verwaltungsprozesse und die Möglichkeit, die benötigten Fachkräfte genau für den Zeitraum einzusetzen, in dem zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

EuroProfi – Arbeitskräfte und Baukolonnen für Projekte in Deutschland

Weitere Informationen zu Entsendung, Unterlagen, A1 und Subunternehmermodellen finden Sie in der EuroProfi Wissensdatenbank für Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Bauarbeiter ein deutsches Unternehmen im Jahr 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € brutto pro Stunde. Nach den wichtigsten Arbeitgeberbeiträgen entstehen jedoch bereits rund 16,84 € Kosten je bezahlter Stunde. Berücksichtigt man allein den gesetzlichen Mindesturlaub, steigt der Betrag auf rund 18,24 € je potenziell produktiver Stunde.

Was kostet eine qualifizierte Baufachkraft?

Nach den offiziellen Daten der Bundesagentur für Arbeit liegt das Medianentgelt einer qualifizierten Fachkraft im Bereich Maurerarbeiten bei rund 3.894 € brutto pro Monat.

Nach den wichtigsten Arbeitgeberbeiträgen kostet sie den Arbeitgeber etwa 4.718 € pro Monat.

Unter Berücksichtigung allein des gesetzlichen Mindesturlaubs entspricht dies bereits rund:

29,48 € je produktiver Arbeitsstunde.

Weitere Kosten sind dabei noch nicht vollständig enthalten.

Warum kann ein Subunternehmer wirtschaftlicher sein?

Weil ein deutsches Unternehmen nicht für ein zeitlich begrenztes Projekt zusätzliche dauerhafte Arbeitsplätze schaffen muss.

Recruiting, Beschäftigung, Lohnabrechnung, Personalbetreuung und weitere Arbeitgeberprozesse bleiben beim Auftragnehmer.

Ist ein Subunternehmer aus Polen immer günstiger?

Nein.

Bei langfristig stabilem Personalbedarf kann eigenes Personal wirtschaftlicher sein.

Das Subunternehmermodell ist insbesondere bei zeitlich begrenzten Projekten, kurzfristigem Mehrbedarf und schwankender Auslastung interessant.

Muss der deutsche Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter des polnischen Subunternehmers zahlen?

Bei einem korrekt ausgestalteten Modell ist der deutsche Auftraggeber nicht Arbeitgeber dieser Mitarbeiter und führt daher für sie keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge wie für eigenes Personal ab.

Wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, kann die Sozialversicherung im Entsendestaat fortbestehen und durch eine A1-Bescheinigung nachgewiesen werden.

Bedeutet eine A1-Bescheinigung, dass nur der polnische Mindestlohn gezahlt werden muss?

Nein.

Bei Arbeiten in Deutschland müssen die dort geltenden zwingenden Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dazu gehören der deutsche gesetzliche Mindestlohn und gegebenenfalls höhere verbindliche Branchenmindestlöhne beziehungsweise weitere zwingende Vergütungsbestandteile.

Wer bezahlt Unterkunft und Transport?

Das wird für jedes Projekt separat vereinbart.

Unterkunft und Transport können vom Auftraggeber bereitgestellt oder separat organisiert werden. Für einen korrekten Kostenvergleich müssen diese Positionen transparent berücksichtigt werden.

Offizielle Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 13,90 € brutto pro Stunde.

Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
Offizielle Daten zu Medianentgelten verschiedener Berufsgruppen, darunter Helfer im Hochbau, Fachkräfte im Bereich Maurerarbeiten und Bauelektriker.

Deutsche Rentenversicherung
Aktuelle Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Bundesministerium für Gesundheit
Informationen zum allgemeinen Beitragssatz und zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bundesurlaubsgesetz
Gesetzliche Regelungen zum Mindestanspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

Entgeltfortzahlungsgesetz
Regelungen zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall.

Arbeitszeitgesetz
Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zu Höchstarbeitszeiten und zu Ausgleichszeiträumen.

Europäische Kommission – Your Europe
Informationen zur Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU und zur A1-Bescheinigung.
Die Berechnungen in diesem Artikel dienen als Orientierung zum Vergleich von Direktanstellung und projektbezogener Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von Tätigkeit, Qualifikation, Region, geltenden tariflichen beziehungsweise gesetzlichen Vorgaben, Arbeitszeit, Projektdauer, Unterkunft, Transport und dem konkreten Vertragsmodell ab.